Desinfektion
- bei meldepflichtigen Erkrankungen gemäss BSeuchG, aus ästhetischen Gründen und bei anderen Indikationen
- von raumlufttechnischen Anlagen (z.B. vor hygienisch-mikrobiologischer Prüfung nach DIN 1946 Teil 4)
- von Trinkwasser- und Reinstwasseranlagen, Schwimmbädern, Saunen, Tanks und Ringleitungssystemen
- im Lebensmittelbereich
- von Tierställen und Pflanzenproduktionsanlagen
- von Müllschächten, Müllhäusern, u.ä. Anlagen
- bei Pilzbefall an Wänden und Einrichtungsgegenständen