Desinfektion

  • bei meldepflichtigen Erkrankungen gemäss BSeuchG, aus ästhetischen Gründen und bei anderen Indikationen
  • von raumlufttechnischen Anlagen (z.B. vor hygienisch-mikrobiologischer Prüfung nach DIN 1946 Teil 4)
  • von Trinkwasser- und Reinstwasseranlagen, Schwimmbädern, Saunen, Tanks und Ringleitungssystemen
  • im Lebensmittelbereich
  • von Tierställen und Pflanzenproduktionsanlagen
  • von Müllschächten, Müllhäusern, u.ä. Anlagen
  • bei Pilzbefall an Wänden und Einrichtungsgegenständen